Im Medienpädagogischen Zentrum des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Wege der Abordnung die Stelle einer Referentin/ eines Referenten als Regionalbeauftragte/r für Medienbildung für den Bereich

  • Vorpommern-Greifswald (am Dienstort Greifswald) bzw.
  • Vorpommern-Rügen (am Dienstort Greifswald) bzw.
  • Ludwigslust-Parchim (am Dienstort Schwerin)

zur Umsetzung des sog. „DigitalPaktes“ befristet bis zum 31.12.2023 mit der Option der Verlängerung zu besetzen. Die Stelle ist teilzeitfähig.

Ausgehend vom Beschluss der KMK zur „Bildung in der digitalen Welt“ im Dezember 2016 und der „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom Oktober 2016 haben die Bundesministerin für Bildung und Forschung (BMBF) und die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder Eckpunkte einer Bund-Länder-Vereinbarung zur Unterstützung der Bildung in der digitalen Welt im Bereich der Schule („DigitalPakt Schule“) vereinbart.

Ziele des „DigitalPaktes Schule“ sind:

  1. Die Schaffung bzw. Optimierung effizienter lernförderlicher und belastbarer, technisch interoperabler digitaler Infrastrukturen und Lerninfrastrukturen für Schulen, bei Schulträgern und in den Ländern.
  2. Die Weiterentwicklung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schulen mit Blick auf die Anforderungen in der digitalen Welt, d. h. mit Blick auf die Lehr- und Bildungspläne aller Unterrichtsfächer.
  3. Die umfassende und schrittweise Qualifizierung des gesamten Lehrpersonals, damit dieses den Bildungs- und Erziehungsauftrag in der „digitalen Welt“ verantwortungsvoll erfüllen kann.

Aufgabenbeschreibung:

  • Umsetzung der KMK-Strategie zur Bildung in der Digitalen Welt
    • Umsetzung des Projektes DigitalPakt im jeweiligen Bereich
    • Unterstützung bei der Erarbeitung und Umsetzung von Medienbildungskonzepten im Rahmen der Schulprogrammarbeit
    • Abstimmung mit der kommunalen Seite (Schulträger) zu Medienentwicklungsplänen
    • Zusammenarbeit u.a. mit schulischen und medienpädagogischen Multiplikatoren
  • Beratung und Fortbildung von Schulen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung durch Medienbildung/Medienerziehung
    • Wahrnehmung überregionaler Aufgaben
    • Umsetzung der Kooperationsvereinbarung „Entwicklung von Medienkompetenz in M-V“
    • im Rahmen des Schulgesetzes §114 – kommunale Medienzentren
    • Kinder- und Jugendmedienschutz
    • Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren im Bereich der schulischen Medienbildung
  • Evaluationsprozesse

Fachliche und persönliche Anforderungen:

  • Erste und Zweite Staatsprüfung oder – soweit Sie über eine Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR verfügen – eine im Wege der Bewährung erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien, Regionalen Schulen oder für Sonderpädagogik
  • langjährige Erfahrungen in der Lehrtätigkeit und umfangreiche Kenntnisse in der Medienbildung/Medienerziehung, die in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss eines Medienprojektes im schulischen Umfeld belegt werden können;
  • Kenntnisse und Erfahrungen im Einsatz von neuen Medien im Unterricht;
  • Erfahrungen in der Fortbildung von Lehrkräften sind von Vorteil;
  • Bereitschaft und die Fähigkeit zur konzeptionellen Arbeit mit dem Schwerpunkt Medienbildung/Medienerziehung;
  • teamorientierte Arbeitsweise und die Fähigkeit, fachbezogene Diskurse zielorientiert zu gestalten
  • Selbständigkeit und die Fähigkeit, sich eigenständig in neue Sachzusammenhänge einzuarbeiten und fortzubilden
  • Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeit zum vernetzen Denken
  • hohe Sozialkompetenz und Einfühlungsvermögen

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an unbefristet beschäftigte Lehrkräfte im Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern, welche maximal der Besoldungsgruppe A 14 BBesO bzw. der Entgeltgruppe 14 TV-L zugeordnet sind. Die Zahlung einer Zulage ist nicht möglich.

Die Landesregierung ist bestrebt, den Anteil der Frauen in allen Teilen der Landesverwaltung, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Entsprechend qualifizierte Frauen werden ausdrücklich aufgefordert sich auf die ausgeschriebene Stelle zu bewerben.

Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte in schriftlicher Form mit Angabe der Stellenbezeichnung und Einsatzregion nebst kurzer Erklärung Ihrer persönlichen Vorstellungen im angestrebten Tätigkeitsfeld sowie den üblichen Bewerbungsunterlagen bis zum 13.07.2018 an das

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Personalreferat 130 c Werderstraße 124
19055 Schwerin.

Sofern mit dem Bewerbungsschreiben die Einsicht in die Personalakte gestattet wird, kann auf das Beifügen von Zeugnissen/Beurteilungen o. ä. verzichtet werden.

Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.

Bewerbungskosten werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet. Schwerin, 21.06.2018

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