Für Amateure die Produktionen im nicht-kommerziellen Rahmen schaffen können Filmemacher_innen oder Gruppen (z.B. Schulklassen, Jugendarbeit, Filmclubs, Vereine, Medienzentren, Mehrgenerationen oder Kulturzentren, …) ihre Filme bis zum 24. August 2018 beim
Deutschen Menschenrechts-Filmpreis einreichen, der bereits in die 11. Wettbewerbsrunde geht
Nürnberg, 3.April 2018 – Der Veranstalterkreis des Deutschen Menschenrechts- Filmpreises lobt zum elften Mal den Filmwettbewerb um die besten deutschsprachigen (bzw. deutsch untertitelten) Produktionen zum Thema Menschenrechte aus. Ab sofort können in den folgenden Kategorien Kino- und Fernsehfilme eingereicht werden:
- Langfilm (professionelle Produktionen, ohne Begrenzung der Spiellänge)
- Kurzfilm (professionelle Produktionen, Spiellänge maximal 30 Minuten)
- Magazinbeiträge (professionelle TV-Formate, Spiellänge maximal 10 Minuten)
- Hochschule (Produktionen von Studierenden, ohne Begrenzung der Spiellänge)
- Amateure (Produktionen von nichtkommerziell arbeitenden Filmemacher, ohne Begrenzung der Spiellänge)
Alle Filme müssen nach dem 31. Dezember 2015 fertiggestellt worden sein. Zusätzlich wird aus alle vorgelegten Filmen mit dem Bildungspreis geehrt, der sich in besonderer Weise zum Einsatz in der Bildungsarbeit eignet. Eine direkte Bewerbung in dieser Kategorie ist nicht möglich.
Einsendeschluss zum Deutschen Menschenrechts-Filmpreis ist der 24. August 2018.
Jede Wettbewerbskategorie ist mit einem Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro dotiert. Zusätzlich erhalten die Preisträger eine individuell gestaltete Statue.
Die vorgelegten Arbeiten werden zuvor durch mehrere Fachjurys gesichtet und bewertet. Die besten Filmemacher und Regisseure in den Wettbewerbskategorien werden im Rahmen der Preisverleihung am 8. Dezember 2018 in der Nürnberger Tafelhalle geehrt.
Weitere Informationen: www.menschenrechts-filmpreis.deInformationen und Unterlagen zur Ausschreibung finden Sie [hier]
Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis ist ein unabhängiger Medienwettbewerb und wird im Rhythmus von zwei Jahren vergeben. Der Preis und wird aktuell von 21 Organisationen der Zivilgesellschaft gestaltet, finanziert und durchgeführt. Zu den Trägern gehören Organisationen der Menschenrechts-, Bildungs-, Kultur- und Medienarbeit, konfessionell geprägte Organisationen, Gewerkschaften sowie Wohlfahrtsverbände und kommunale Einrichtungen. Sie sind geeint im Ziel der Achtung und Wahrung der Menschenrechte. Zudem unterstützen Verbände und Einzelpersonen den Filmwettbewerb.
Kontakt
Deutscher Menschenrechts-Filmpreis, Marko Junghänel (Gesamtkoordination) Fon +49 (0)911.43 04-221, Mobil +49 (0)170.495 17 47
E-Mail: junghaenel@menschenrechts-filmpreis.de
Web: www.menschenrechts-filmpreis.de
Facebook: www.facebook.com/deutscher.menschenrechtsfilmpreis
Twitter: #DMFP18
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