Die Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft Medien M-V e.V. wurde in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Film- und Medienproduzenten MV e.V. bezüglich des Antrags der Landesregierung Zustimmung des Landtages gemäß § 63 Absatz 1 LHO, hier: Errichtung der „MV Filmförderung GmbH“, – LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN, Drucksache 7/5260 v. 12.08.2020 – Per E-Mail an Landtagsfraktionen sowie an die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommer, erarbeitet.

Wir begrüßen den Antrag der Landesregierung im Grundsatz. Der Landtag möge der Errichtung einer „MV Filmförderung GmbH“ und den damit einhergehenden Belastungen des Landesvermögens und des Landeshaushaltes zeitnah zustimmen.

Wir begrüßen insbesondere die damit angezielte und damit verbundene

  • –  Zusammenfassung von bislang zersplitterten Filmförderfunktionen;
  • –  Anhebung des branchenbezogenen Fördervolumens;
  • –  Ausrichtung am kultur- wie wirtschaftspolitischen Landesinteresse;
  • –  Errichtung einer Förderanstalt in Landeshand;
  • –  Staatsferne von einzelnen Förderentscheidungen (Vergabegremium);
  • –  Schaffung einer hohen Branchenakzeptanz.Die LAG Medien M-V e.V. hat dazu in Branchennetzwerken Fachargumente ausgetauscht, insbesondere mit dem Berufsverband der Film- und Medienproduzenten MV e.V. Wir sind uns sicher, dass der vorliegende Antrag der Landesregierung im Grundsatz – und insbesondere in den vorstehend genannten Zielakzenten – in der Tat Akzeptanz finden wird. Landesregierung und Landtag gehen mit dieser modernen Filmförderung einen großen Schritt in Richtung Zukunftsgestaltung unseres Filmlandes. Wir verzichten daher auf weitere zustimmende Be- wertung von weiten Teilen des Antrages.Wir verzichten auch auf kritische Bewertung von Detailfragen, wie der Nichtberücksichtigung des Kultusministeriums im Aufsichtsrat der GmbH (was die Ausrichtung am kultur- wie wirt- schaftspolitischen Landesinteresse behindern wird) oder der nachträglichen Ausgliederung der Kinoförderung aus dem zusammenfassenden Aufgabenspektrum der Filmförderung (die alle bislang zersplitterten Filmförderfunktionen zusammenfasst, eben u.a. auch die fachlich eng korrespondierenden Aufgaben der Abspielförderung und der Festivalförderung). Diese systemischen Mängel seien nur angemerkt – sie können, wenn sie sich als solche erweisen, auch später jederzeit korrigiert werden.Unsere Fachexpertise gebietet jedoch auch zwei substantielle, kritische Einwendun- gen. Hier sehen wir auch die angezielte Branchenakzeptanz in der landesweiten Film- und Medienszene nicht marginal, sondern grundsätzlich gefährdet.

1 Kritisch sehen wir, dies zum ersten, die Einbeziehung von Fragen der Medienkompe- tenzförderung in Struktur- und Funktionsfragen einer Filmfördergesellschaft. Ein Konzept für ein mögliches Landesmedienkompetenzzentrum muss hier abgetrennt, ander- weitig und geeignet konzipiert und dem Landtag vorgelegt werden.

In eine Filmfördergesellschaft gehören solche Fragen nicht, und dort können solche Fragen auch nicht beantwortet werden. Ein Beirat einer Filmfördergesellschaft sollte ein Beirat für Film und für Filmförderung sein, keiner für „Film und Medienkompetenz“ (Anlage 3). Filmförderung und Medienkompetenzförderung sind inkongruente Aufgabenfelder. Die Landesregierung selbst schätzt Medienkompetenz anderweitig ein als eine neue, als eine vierte Kulturtechnik (neben Lesen, Rechnen, Schreiben), und damit deren Förderung als eine ressort- übergreifende Querschnittsaufgabe von diversen Landesbehörden und Fachakteur*innen im Lande. Wir begrüßen und wir teilen das. Dem entsprechend kann aber Medienkompetenzförderung nicht als Appendix von Filmförderung behandelt werden, auch Medienbildung nicht als ein Anhängsel von Filmbildung. Ein Beirat für Medienkompetenz kann kein sinnvolles An- hangsorgan einer Filmförderung sein. Gehörten solche Struktur- und Funktionserwägungen (und Entscheidungen darüber) nicht eher in die Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Medienkompetenz, und damit in die ressortübergreifende Abstimmung von acht Regierungs- behörden, Landesbeauftragten sowie einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, deren – letztere beide betreffend – Unabhängigkeit und Staatsferne zudem zu berücksichtigen wäre? Zudem erwarten wir die Einbeziehung der von der Landesregierung mit initiierten landesweiten Fachnetzwerke für Medienkompetenzförderung, wie u. a. des Netzwerkes Medienaktiv M-V.

Wir halten, und dies zum zweiten, die Zusammensetzung des Beirates der GmbH für dysfunktional zugeschnitten zum Zweck der Fachberatung von Filmförderung – dem eigentlichen Satzungszweck der GmbH. Die Zusammensetzung lt. Gründungssatzung kann und wird aber keine Branchenakzeptanz finden, sondern Befremden, und sie ist geeignet, anhaltend Konflikte im Flächen- und Filmland zu stiften.

Ein solcher Beirat muss jedoch in der Gründungssatzung nicht bereits benannt sein, Auf- sichtsrat und/oder Gesellschafter könnten den Beirat (satzungsgemäß) jederzeit zusammensetzen und berufen. Wir bitten die Landesregierung, die Gründungssatzung in diesem Punkt geeignet zu ändern, um besetzt werden zu können mit unabhängigen Expert*innen und/oder Landesfachverbänden, die nicht von Partikularinteressen dominiert werden. Wir bitten den Landtag, eine solche Änderung geeignet zu unterstützen.

Zur Begründung: Der Beirat lt. vorliegender Satzung hat sieben Sitze, von denen drei Sitze durch Vertreter einzelner Gebietskörperschaften (Schwerin, Wismar, Vorpommern) und zwei durch Vertreter von regionalen Fachakteuren, der Filmland GmbH und dem Mecklenburg- Vorpommern Film e.V. (auch Schwerin und Wismar) besetzt werden sollen.

Die Filmland GmbH ist in ihrer Gesellschafterstruktur von Schweriner Unternehmungen dominiert (Stadtmarketinggesellschaft, örtlicher Kinobetreiber, örtliche Sparkasse etc.) und der M-V Film e.V. ist von seiner Mitgliederstruktur her ein Verein in Wismar und Nordwest- Mecklenburg. Dieser stellt seit einem Jahrzehnt in seiner Mitgliederstruktur weder einen Filmverein noch einen landesweit agierenden Verband dar. Beide diese Fachakteure wären zudem in ihren Zweckbetrieben Einzelfallbegünstigte des Fördergeschäftes der GmbH, die sie beraten sollen. Beide diese Fachakteure bildeten zudem mit den Vertretern der sie ko- finanzierenden Gebietskörperschaften Schwerin und Wismar zwei Tandems, die bei Mehr- heitsentscheidungen des Beirates vier von sieben Stimmen innehätten. Dies entspräche also einer Institutionalisierung ihrer Partikularinteressen, eines spezifischen Regionalinteresses des Großraumes Wismar/Schwerin in West-Mecklenburg.

2 Diese fragwürdigen Satzungsbestimmungen zum Beirat korrespondieren mit den Teilen der vorliegenden Antragsbegründung der Landesregierung, in denen ersichtlich die diesbezüglichen Standorte Schwerin und insbesondere Wismar dominieren. Die Landesregierung misst darin dem Standort Wismar und dem dortigen M-V Film e. V. Qualitäten zu, die wir als Lan- desfachverbände nicht bestätigen können. Wir sehen in Wismar ein Medienzentrum arbeiten, das – wie andere regionale Medienzentren im Lande auch – wichtige regionale Funktionen wahrnimmt, das aber keine besonderen oder gar nachhaltigen Vernetzungsfunktionen auf landesweiter und überregionaler Ebene innehat. Dies leisten die Landesverbände der Fachbranche.

Daher kann es in diesen Belangen auch keine neue Branchenakzeptanz geben. Nicht die der LAG Medien oder des Berufsverbandes der Film- und Medienproduzenten, und auch die an- derer Landesfachverbände nicht. Die Akzeptanz der Film- und Medienszene des Landes, die der Standort, der Trägerverein und die für ihn handelnden Personen einst für landesweite Aufgaben gefunden haben mögen, sind längst aufgebraucht.

Der Landtag hat mit dem Antrag der Landesregierung zur Gründung der Filmfördergesellschaft des Landes über ein hochwertiges Zukunftskonzept zu entscheiden. Wir bitten den Landtag, wie bereits ausgeführt, das zu beschließen. Die Branche braucht die zeitnahe Aufnahme der Satzungstätigkeit dieser Gesellschaft noch in 2020. Die unter anderem pande- miebedingten Verzögerungen einer solchen Gründung dürfen u. E. nicht verlängert werden. Weitere Verzögerungen würden die ohnehin anhaltenden starken Auswirkungen der Pandemie auf die gesamte Filmbranche noch verstärken. Wir bitten den Landtag aber auch, die Ausgestaltung dieses Zukunftskonzeptes weiterhin und wo erforderlich auch kritisch zu begleiten, damit im Landesinteresse gewachsene Stärken unseres Filmlandes gestärkt, Schwächen gemildert werden. Für den erforderlichen Fachdiskurs, wo/in welchem Maße dies in landesweiter Infrastruktur und wo/in welchem Maße dies in Zentralisierung sachdienlich sein könnte, stehen wir dem Landtag und der Landesregierung auch künftig mit unserer Expertise gern zur Verfügung.

Die LAG Medien M-V e.V. äußert sich hier wie auch sonst im Verbund mit der GMK- Regionalgruppe M-V (GMK – Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur in der Bundesrepublik Deutschland e. V.) sowie in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Film- und Medienproduzenten MV. Wir sind als die Fach- und Interessensverbände für Medi- enbildung und Medienkultur einerseits, für die Produzentenbrache andererseits durch die vorliegende Antragsbegründung fachlich direkt betroffen. Unsere Einschätzungen vertreten und begründen wir gern auch weiterführend und erläuternd.

Rostock und Stralsund, den 25. August 2020

Der Vorstand der LAG Medien M-V: Katharina Bluhm, Klaus Blaudzun Der Sprecher der GMK-Regionalgruppe M-V: Stefan Koeck

Der Vorstand des Berufsverbandes der Film- und Medienproduzenten MV: Roland Possehl, Dieter Schumann

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